Gründe ein Testament aufzusetzen

Vorbeugen ist besser als abwarten

Ein Testament oder Erbvertrag ist in der Regel besser als die Regelung, die das Gesetz vorgibt.

Regeln Sie, was zu regeln ist, damit der Erbfall für die Hinterbliebenen nicht noch zusätzlich eine Belastung wird.

Ein alltäglicher Fall:
Der Vater stirbt und hinterlässt Ehefrau und mehrere Kinder aus zwei Ehen. Er hat kein Testament gemacht. Was wird aus seinem Einfamilienhaus, in dem die Ehefrau weiterhin wohnen will?

Ein Testament hätte geholfen:

 

Gründe für Eheleute ein Testament aufzusetzen

Ohne ein Testament würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Der Ehepartner und die gemeinsamen Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Sie sitzen in einem Boot und müssen einen einheitlichen Kurs steuern, was oft schwer fällt. Die vom Gesetz geforderte einheitliche Willensbildung ist nicht immer leicht zu erzielen.

 

Gründe für Lebenspartner mit eingetragener Lebenspartnerschaft, ein Testament aufzusetzen

Ohne ein Testament würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Der Lebenspartner und die nächsten Verwandten (Kinder oder Eltern) bilden eine Erbengemeinschaft. Sie sitzen in einem Boot und müssen einen einheitlichen Kurs steuern, was oft schwer fällt. Die vom Gesetz geforderte einheitliche Willensbildung ist nicht immer leicht zu erzielen.

 

Gründe für ein Paar - nicht verheiratet und nicht als Lebenspartnerschaft eingetragen - ein Testament aufzusetzen

Das Bürgerliche Gesetzbuch erkennt Ihren Partner nicht als Erben an. Nach dem Gesetz, erben die nächsten Verwandten (Kinder oder Eltern) oder auch Ihr noch nicht geschiedener Ehegatte.

 

Gründe für Unternehmer ein Testament aufzusetzen

Das bürgerliche Gesetzbuch schützt den Betrieb nicht als Einheit. Es teilt diesen vielmehr auf die gesetzlichen Erben auf. Das sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder. Haben Sie keine Kinder, treten an diese Stelle Ihre Eltern.